Stirbt ein niedergelassener Arzt, steht die Praxis ohne klare Nachfolgeregelung sofort vor dem Aus. Eine rechtzeitige Planung schützt Patienten, Mitarbeitende und das aufgebaute Vermögen.

Alternativen im Überblick

  • Testamentarische Praxisübergabe: Die Praxis wird an einen approbierten Erben oder Nachfolger übertragen, der die Zulassung beantragt.
  • Kooperationsvertrag mit Vertretungsarzt: Ein schriftlicher Notfallplan sichert den Praxisbetrieb für bis zu drei Monate über einen Vertreter.
  • Praxisveräußerung durch Erben: Erben ohne ärztliche Zulassung können die Praxis an einen Käufer abgeben und den Goodwill verwerten.
  • Risikolebensversicherung: Sichert den Praxiswert und ausstehende Kredite für die Hinterbliebenen finanziell ab.

Wann ist die Alternative sinnvoll?

Eine Risikolebensversicherung kombiniert mit einem schriftlichen Notfallplan gilt als Mindeststandard für jeden Praxisinhaber. Die testamentarische Regelung empfiehlt sich zusätzlich, sobald ein geeigneter Nachfolger bekannt ist.

Ärzteversichert unterstützt Mediziner dabei, Risikoleben, Praxisübergabe und Notfallplanung aufeinander abzustimmen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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