Ärzte sind in Deutschland zur Leichenschau und Ausstellung des Totenscheins verpflichtet, sofern sie zugezogen werden und der Tote in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt. Als Alternativen bei Nicht-Verfügbarkeit oder Überlastung steht die Übergabe der Aufgabe an einen anderen approbierten Arzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Eine generelle Ablehnung ist rechtlich nicht möglich und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Hintergrund
Die Rechtsgrundlage für die Leichenschaupflicht liegt in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer und ist damit landesrechtlich geregelt. Verstöße gegen die Leichenschaupflicht können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gewertet werden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die nicht am Ort des Sterbefalles erreichbar oder nicht Hausarzt des Verstorbenen sind, können die Zuständigkeit an einen anderen Arzt abgeben. Auch schwere Krankheit oder eigene medizinische Behandlung befreit von der Pflicht.
Ärzteversichert berät zu Berufshaftpflichtversicherungen, die auch Risiken aus der Leichenschau und Totenscheinausstellung absichern.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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