Der TV-Ärzte (Tarifvertrag für Ärzte) regelt Gehalt, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen für angestellte Ärzte an kommunalen Krankenhäusern und schafft einheitliche Standards. Als Alternativen zum TV-Ärzte stehen individuelle Dienstverträge (häufig für Chefärzte), Verträge nach dem Marburger Bund-Muster sowie außertarifliche Regelungen für leitende Ärzte zur Verfügung. Für Ärzte, die mehr Autonomie und Einkommenschancen suchen, ist die Niederlassung oder die Gründung eines MVZ eine grundlegende Alternative.
Hintergrund
Der TV-Ärzte gilt für kommunale Krankenhäuser, nicht für private Klinikträger oder Unikliniken, die eigene Tarifverträge oder Regelungen haben. Die Gehaltsstufen und Weiterbildungsregelungen des TV-Ärzte sind ein wichtiger Referenzpunkt für alle Klinikärzte.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte an Unikliniken (TV-Ärzte/TdL) oder privaten Krankenhäusern gelten abweichende Tarifverträge. Chefärzte sind häufig vollständig außertariflich gestellt.
Ärzteversichert empfiehlt bei individuellem Dienstvertrag die Überprüfung der betrieblichen Altersvorsorge und Einkommenssicherung durch BU-Versicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
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