Angestellte Ärzte haben gesetzliche und tarifliche Ansprüche auf Vergütung oder Freizeitausgleich für Überstunden, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen. Als Alternativen zur klassischen Überstundenvergütung stehen Arbeitszeitkonten mit Freizeitausgleich, Pauschalvergütungsregelungen für leitende Ärzte sowie die Verhandlung von All-In-Verträgen mit höherem Grundgehalt zur Verfügung. Bei systematischer Überstundenproblematik können Ärzte arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch nehmen oder den Betriebsrat einschalten.

Hintergrund

Der TV-Ärzte und das Arbeitszeitgesetz begrenzen die zulässige Höchstarbeitszeit und regeln Überstundenvergütung. Gerade im Krankenhausbereich sind Überstunden strukturell bedingt und müssen systematisch erfasst und ausgeglichen werden.

Wann gilt das nicht?

Für Chefärzte mit außertariflichen Verträgen gelten die Überstundenregelungen des TV-Ärzte nicht. Hier sind individuelle vertragliche Regelungen maßgeblich.

Ärzteversichert empfiehlt bei Überstunden-Diskussionen auch die Überprüfung der BU-Versicherung, da chronische Überlastung ein Gesundheitsrisiko darstellt.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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