Die Umwelthaftpflichtversicherung für Ärzte schützt vor Ansprüchen Dritter bei unbeabsichtigter Umweltverschmutzung durch Praxistätigkeiten, etwa durch unsachgemäße Entsorgung von Medikamenten oder Chemikalien. Als Alternativen stehen Betriebshaftpflichtversicherungen mit integriertem Umwelthaftpflichtbaustein sowie spezielle Umweltschadensversicherungen zur Verfügung, die sowohl Haftpflichtschäden als auch eigene Sanierungskosten abdecken. Für Praxen mit hohem Medikamenten- oder Chemikalienverbrauch ist ein umfassender Umweltschutz besonders empfehlenswert.

Hintergrund

Das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) regelt die Haftung für Umweltschäden. Ärzte, die spezielle Praxischemikalien, Röntgenmittel oder größere Mengen Arzneimittel verwenden, haben ein erhöhtes Risiko. Die gesetzlich geforderte Entsorgung über Sonderabfall ist zudem kostenintensiv.

Wann gilt das nicht?

Für reine Beratungspraxen ohne umfangreichere Chemikalien oder spezielle Materialien ist das Umwelthaftpflichtrisiko gering und durch die Betriebshaftpflicht meist ausreichend abgedeckt.

Ärzteversichert prüft den individuellen Versicherungsbedarf Ihrer Praxis hinsichtlich Umwelt- und Haftpflichtrisiken.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →