Urologische Praxen haben spezifische Anforderungen an Haftpflichtversicherung, Geräteabsicherung (z.B. Endoskopie, Lithotripter, Ultraschall) sowie Abrechnungsbesonderheiten. Als Alternativen zur eigenständigen urologischen Praxis stehen die Anstellung in einem urologischen MVZ mit gemeinsamer Geräteinfrastruktur, die Berufsausübungsgemeinschaft mit einem urologischen Kollegen sowie die Tätigkeit als ambulanter Belegoperateur in einer Klinik zur Verfügung. Jedes Modell hat unterschiedliche Implikationen für Versicherung, Investitionsbedarf und Haftung.

Hintergrund

Urologische Eingriffe haben ein spezifisches Haftpflichtprofil. Operationsrisiken bei transurethralen Eingriffen, Laparoskopien oder Implantationen erfordern eine angepasste Berufshaftpflicht mit ausreichenden Deckungssummen. Zudem sind teure Geräte besonders sorgfältig zu versichern.

Wann gilt das nicht?

Für Urologen ohne operative Schwerpunkte (reine Diagnostik und Medikation) ist das Haftpflichtrisiko geringer und der Versicherungsbedarf entsprechend angepasst.

Ärzteversichert analysiert den spezifischen Versicherungsbedarf urologischer Praxen und findet maßgeschneiderte Lösungen für Berufshaftpflicht und Praxisausstattung.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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