Arzthonorare verjähren in Deutschland grundsätzlich nach drei Jahren. Wer Forderungen nicht aktiv verfolgt, verliert den Anspruch. Es gibt jedoch mehrere Wege, Verjährung zu verhindern oder offene Beträge vor Ablauf der Frist einzutreiben.
Alternativen im Überblick
- Gerichtliches Mahnverfahren: Hemmt die Verjährung und ist kostengünstig über das Online-Mahnportal der Gerichte zu beantragen.
- Beauftragung eines Inkassounternehmens: Fachdienstleister übernehmen das Forderungsmanagement und unterbrechen die Verjährungsfrist durch offizielle Mahnschreiben.
- Abtretung der Forderung: Honorarforderungen können an spezialisierte Abrechnungsdienstleister oder Factoring-Unternehmen abgetreten werden.
- Forderungsmanagement-Software: Digitale Praxissoftware mit integriertem Mahnwesen verhindert, dass Fristen unbemerkt ablaufen.
Wann ist die Alternative sinnvoll?
Das gerichtliche Mahnverfahren empfiehlt sich bei klaren, unbestrittenen Forderungen. Inkasso und Factoring sind bei regelmäßig hohen Außenständen wirtschaftlicher als eigene Rechtsverfolgung.
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern einen Rechtsschutz mit Forderungsbaustein, der Klagekosten bei strittigen Honorarforderungen absichert.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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