Die Vermietung von Praxisräumen an Kollegen ist eine Möglichkeit für Ärzte, Leerstand zu monetarisieren und Kosten aufzuteilen. Als Alternativen stehen Nutzungsverträge ohne Mietverhältnis (günstiger für Gelegenheitsnutzung), die formelle Gründung einer Praxisgemeinschaft, die gemeinsame Nutzungsplanung im Rahmen eines MVZ sowie die Veräußerung der Immobilie mit Rückmiete (Sale-and-lease-back) zur Verfügung. Steuerliche und ärzterechtliche Aspekte müssen bei jeder Option sorgfältig geprüft werden.
Hintergrund
Die Untervermietung von Praxisräumen an Fachärzte anderer Disziplinen kann wirtschaftlich sinnvoll sein, birgt aber ärzterechtliche Besonderheiten. Eine Doppelzulassung am gleichen Standort ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Wann gilt das nicht?
Für Eigentümer, die ihre Praxisräume vollständig selbst nutzen, und für gemietete Praxisräume, bei denen eine Untervermietung vertraglich ausgeschlossen ist, entfällt diese Option.
Ärzteversichert berät zu Gebäude- und Inventarversicherungen bei Vermietungsmodellen in Arztpraxen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →