Die Übergabe von Praxis und Privatvermögen an die nächste Generation will frühzeitig geplant sein. Neben dem klassischen Testament gibt es steuerlich attraktivere und flexiblere Wege zur Vermögensnachfolge.
Alternativen im Überblick
- Schenkung zu Lebzeiten: Nutzung der Schenkungsfreibeträge (alle 10 Jahre erneuert) ermöglicht steuerfreie Übertragung erheblicher Vermögensteile.
- Familiengesellschaft (GbR oder GmbH & Co. KG): Kapital wird in eine Familiengesellschaft eingebracht, Anteile werden schrittweise übertragen.
- Günstige Praxisnachfolge: Verkauf der Praxis zu Buchwert oder vergünstigten Konditionen an Kinder oder Nachfolger kombiniert Übergabe und Steueroptimierung.
- Gemeinnützige Stiftung: Für Ärzte mit großem Vermögen und philanthropischen Zielen, ermöglicht steuerliche Begünstigung und dauerhafte Wirkung.
Wann ist die Alternative sinnvoll?
Die schrittweise Schenkung lohnt sich ab einem steuerpflichtigen Vermögen, das die Freibeträge übersteigt. Eine Familiengesellschaft ist sinnvoll, wenn mehrere Kinder beteiligt werden sollen.
Ärzteversichert koordiniert bei Nachfolgeplanung die passenden Versicherungslösungen, z. B. Risikoleben zur Erbschaftssteuer-Finanzierung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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