Eine Vermögensschadenhaftpflicht schützt vor Schadenersatzansprüchen, die aus fehlerhafter Beratung oder Entscheidung entstehen, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorliegt. Für Ärzte mit Managementverantwortung oder Gutachtertätigkeit ist das ein relevantes Risiko.
Alternativen im Überblick
- Berufshaftpflicht mit erweiterter Deckung: Viele ärztliche Berufshaftpflichten decken bereits einfache Vermögensschäden ab. Eine Erweiterung ist oft kostengünstiger als eine separate Police.
- D&O-Versicherung (Directors & Officers): Relevant für Ärzte in Leitungsfunktionen im MVZ, Krankenhaus oder Vorstand der Ärztekammer.
- Rechtsschutzversicherung: Deckt die Verfahrenskosten, wenn ein Vermögensschadensvorwurf erhoben wird, jedoch nicht die Schadenersatzzahlung selbst.
- Kombipolicen für Mediziner: Spezialisierte Versicherer bieten Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht in einer Police an.
Wann ist die Alternative sinnvoll?
Ärzte ohne Leitungsfunktion kommen häufig mit einer erweiterten Berufshaftpflicht aus. Eine eigenständige Vermögensschadenhaftpflicht oder D&O ist ab Leitungsverantwortung unverzichtbar.
Ärzteversichert analysiert die Haftungsstruktur und empfiehlt die bedarfsgenaue Kombination.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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