Eine Ermächtigung erlaubt Krankenhausärzten, in begrenztem Umfang ambulante GKV-Patienten zu behandeln. Die damit verbundenen Haftungsrisiken unterscheiden sich von der niedergelassenen Praxis und erfordern angepassten Versicherungsschutz.
Alternativen im Überblick
- Erweiterung der bestehenden Berufshaftpflicht: Viele Krankenhäuser decken nur stationäre Tätigkeiten ab. Die ambulante Ermächtigung muss explizit eingeschlossen werden.
- Eigenständige ambulante Berufshaftpflicht: Für Ermächtigte, die umfangreiche ambulante Sprechstunden führen, kann eine separate Police sinnvoller sein.
- Belegarzttätigkeit als Alternative: Bietet ähnliche Kombinationsmöglichkeiten wie die Ermächtigung, mit eigener Liquidation und klarer Haftungszuordnung.
- Niedergelassene Vertragsarzttätigkeit: Der vollständige Wechsel in die Niederlassung schafft klarere Versicherungsverhältnisse und mehr unternehmerische Autonomie.
Wann ist die Alternative sinnvoll?
Die Erweiterung der bestehenden Haftpflicht um die Ermächtigung ist der einfachste und meist günstigste Weg. Eine eigenständige ambulante Police lohnt sich bei regelmäßig hoher ambulanter Patientenzahl.
Ärzteversichert klärt mit Krankenhausärzten, welche Tätigkeiten bereits durch den Klinikschutz gedeckt sind und wo eigene Absicherung notwendig ist.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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