Eine Praxisrenovierung ist eine Baumaßnahme im laufenden Betrieb oder mit vorübergehender Schließung. Beide Szenarien bringen versicherungstechnische Risiken mit sich, die nicht automatisch durch bestehende Policen gedeckt sind.
Alternativen im Überblick
- Bauleistungsversicherung: Deckt Schäden am Bauwerk und an eingebrachten Baumaterialien während der Renovierung, z. B. durch Vandalismus oder Witterung.
- Bauherrenhaftpflicht: Schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch die Baustelle entstehen, z. B. Sturzschäden von Patienten oder Passanten.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Ersetzt den Umsatzausfall, wenn die Praxis während der Renovierung nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden kann.
- Erweiterung der Praxisinhaltsversicherung: Eingebrachte neue Geräte oder Einbauten sollten unmittelbar nach Einbau in der Inhaltsversicherung angemeldet werden.
Wann ist die Alternative sinnvoll?
Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflicht sind bei jeder Renovierung mit Fremdhandwerkern notwendig. Die Betriebsunterbrechung empfiehlt sich, wenn die Praxis länger als eine Woche vollständig geschlossen wird.
Ärzteversichert koordiniert den temporären Zusatzschutz während der Renovierungsphase und passt bestehende Policen an.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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