Ärzte, die eine eigene Praxis-Apotheke betreiben, tragen neben dem ärztlichen Haftungsrisiko auch das des Apothekenbetriebs. Beide Bereiche müssen getrennt oder gemeinsam abgesichert werden.
Alternativen im Überblick
- Berufshaftpflicht mit Apothekenbaustein: Erweitert die ärztliche Berufshaftpflicht um die Haftungsrisiken aus der Arzneimittelabgabe.
- Produkthaftpflicht: Schützt vor Ansprüchen, die aus fehlerhaft abgegebenen oder fehlerhaft hergestellten Arzneimitteln entstehen.
- Praxisinhaltsversicherung mit Warenbestand: Sichert den Warenbestand der Apotheke gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasserschäden ab.
- Kooperation mit externer Apotheke: Statt einer eigenen Praxis-Apotheke können Ärzte die Ausgabe an eine benachbarte Apotheke auslagern und damit Haftungsrisiken vermeiden.
Wann ist die Alternative sinnvoll?
Die Kooperation mit einer externen Apotheke ist der risikoärmste Weg. Wer auf die eigene Apotheke nicht verzichten kann oder will, braucht zwingend eine spezialisierte Erweiterung der Berufshaftpflicht.
Ärzteversichert prüft die Deckungssituation bei Praxen mit eigenem Arzneimittelbestand und empfiehlt bedarfsgerechte Lösungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →