Eine Tagesklinik verbindet ambulante und stationäre Elemente und erfordert daher einen Versicherungsschutz, der über die reine Praxisabsicherung hinausgeht. Je nach Trägerstruktur kommen verschiedene Absicherungsmodelle in Betracht.
Alternativen im Überblick
- Spezialisierte Klinik-Berufshaftpflicht: Deckt die ärztliche und pflegerische Haftung bei tagesklinischen Eingriffen und Überwachung ab.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Ersetzt Einnahmeausfälle bei ungeplantem Betriebsstopp durch technische Defekte, Personalmangel oder externe Schließungsverfügung.
- Kooperation mit einem Krankenhaus: Tagesklinische Leistungen können im Rahmen eines Kooperationsvertrags mit einem Krankenhaus angeboten werden, das den Versicherungsschutz stellt.
- MVZ-Integration: Eingliederung der Tagesklinik in ein MVZ schafft klarere Haftungsstrukturen und ermöglicht eine gebündelte Versicherungslösung.
Wann ist die Alternative sinnvoll?
Die Kooperation mit einem Krankenhaus oder die MVZ-Integration reduziert das eigenständige Haftungsrisiko erheblich. Wer eine eigenständige Tagesklinik betreibt, muss eine spezialisierte Klinikversicherung abschließen.
Ärzteversichert strukturiert den Versicherungsschutz für Tageskliniken und koordiniert alle relevanten Deckungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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