Ärzte, die ein Pflegeheim betreiben oder als ärztliche Leitung tätig sind, tragen sowohl ärztliche als auch unternehmerische Haftungsrisiken. Eine maßgeschneiderte Absicherung ist für diesen Tätigkeitsbereich unverzichtbar.

Alternativen im Überblick

  • Pflegeheim-Betriebshaftpflicht: Spezialisierte Betriebshaftpflicht für Heimbetreiber, die Personenschäden bei Bewohnern, Sturzereignisse und Pflegefehler abdeckt.
  • Heimleiterhaftpflicht (D&O-Baustein): Schützt die leitende ärztliche Person vor persönlicher Haftung bei Managementfehlern.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Deckt Umsatzausfälle bei ungeplantem Ausfall des Heimbetriebs, z. B. durch Brandschaden oder Seuchenverfügung.
  • Kooperation mit Trägern: Statt eigenem Betrieb Kooperation mit einem etablierten Träger als leitender Arzt reduziert das unternehmerische Risiko erheblich.

Wann ist die Alternative sinnvoll?

Wer das Pflegeheim selbst betreibt, benötigt zwingend eine spezialisierte Betriebshaftpflicht. Die Kooperation mit einem Träger empfiehlt sich, wenn der Fokus auf der ärztlichen Tätigkeit liegen soll.

Ärzteversichert berät Ärzte, die als Pflegeheimbetreiber oder ärztliche Leitung tätig sind, zu allen relevanten Versicherungsbausteinen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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