Ärzte, die eine Physiotherapiepraxis betreiben oder daran beteiligt sind, tragen sowohl therapeutische als auch unternehmerische Haftungsrisiken. Für dieses Tätigkeitsfeld gibt es mehrere Absicherungsoptionen.
Alternativen im Überblick
- Spezialisierte Therapeutenhaftpflicht: Deckt Behandlungsfehler bei physiotherapeutischen Maßnahmen wie Manueller Therapie, Massagen oder Elektrostimulation.
- Betriebshaftpflicht für Gesundheitsdienstleister: Für Praxen mit mehreren Therapeuten bietet eine Betriebshaftpflicht eine kostengünstigere Sammeldeckung.
- Elektronik- und Geräteversicherung: Sichert teure Therapiegeräte wie Ultraschall, Elektrotherapiegeräte und Zugapparate gegen technische Ausfälle ab.
- Kooperation mit Arztpraxis: Physiotherapie-Einheit innerhalb einer ärztlichen Praxisgemeinschaft kann unter die Betriebshaftpflicht des Arztes fallen, sofern vertraglich geregelt.
Wann ist die Alternative sinnvoll?
Eine eigenständige Therapeutenhaftpflicht ist für alle Physiotherapeuten Pflicht. Ärzte als Betreiber benötigen zusätzlich eine Betriebshaftpflicht, die auch angestellte Therapeuten einschließt.
Ärzteversichert berät Ärzte, die in Physiotherapiepraxen investiert sind, zu einer passenden Gesamtabsicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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