Reha-Kliniken vereinen stationäre Pflege, medizinische Therapie und rehabilitative Betreuung unter einem Dach. Die Komplexität dieses Betriebs macht eine speziell zugeschnittene Absicherung notwendig.

Alternativen im Überblick

  • Spezialisierte Klinik-Betriebshaftpflicht: Deckt ärztliche und therapeutische Behandlungsfehler sowie Sturzschäden von Patienten im Reha-Bereich.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Sichert den Betriebsausfall bei ungeplantem Klinikstillstand, z. B. durch Brandschaden, Hygieneprobleme oder Personalausfall.
  • D&O-Versicherung für Klinikleitung: Schützt die ärztliche Geschäftsführung vor persönlicher Haftung bei unternehmerischen Fehlentscheidungen.
  • Kooperation mit Rentenversicherungsträgern: Statt eigenständigem Betrieb können Reha-Leistungen im Auftrag eines Rentenversicherungsträgers erbracht werden, der dann Teile des unternehmerischen Risikos übernimmt.

Wann ist die Alternative sinnvoll?

Eine eigenständige Reha-Klinik benötigt zwingend eine spezialisierte Betriebshaftpflicht und Betriebsunterbrechungsdeckung. Kooperationen mit Rentenversicherungsträgern reduzieren das finanzielle Risiko.

Ärzteversichert berät Betreiber und ärztliche Leitungen von Reha-Kliniken zu allen relevanten Versicherungsfragen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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