Reha-Kliniken vereinen stationäre Pflege, medizinische Therapie und rehabilitative Betreuung unter einem Dach. Die Komplexität dieses Betriebs macht eine speziell zugeschnittene Absicherung notwendig.
Alternativen im Überblick
- Spezialisierte Klinik-Betriebshaftpflicht: Deckt ärztliche und therapeutische Behandlungsfehler sowie Sturzschäden von Patienten im Reha-Bereich.
- Betriebsunterbrechungsversicherung: Sichert den Betriebsausfall bei ungeplantem Klinikstillstand, z. B. durch Brandschaden, Hygieneprobleme oder Personalausfall.
- D&O-Versicherung für Klinikleitung: Schützt die ärztliche Geschäftsführung vor persönlicher Haftung bei unternehmerischen Fehlentscheidungen.
- Kooperation mit Rentenversicherungsträgern: Statt eigenständigem Betrieb können Reha-Leistungen im Auftrag eines Rentenversicherungsträgers erbracht werden, der dann Teile des unternehmerischen Risikos übernimmt.
Wann ist die Alternative sinnvoll?
Eine eigenständige Reha-Klinik benötigt zwingend eine spezialisierte Betriebshaftpflicht und Betriebsunterbrechungsdeckung. Kooperationen mit Rentenversicherungsträgern reduzieren das finanzielle Risiko.
Ärzteversichert berät Betreiber und ärztliche Leitungen von Reha-Kliniken zu allen relevanten Versicherungsfragen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- GKV-Spitzenverband
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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