Bei einer Scheidung werden Rentenanwartschaften aus dem ärztlichen Versorgungswerk im gesetzlichen Versorgungsausgleich aufgeteilt. Dies mindert die spätere Altersrente des Arztes. Es gibt jedoch Gestaltungsalternativen, um diese Folgen abzumildern.

Alternativen im Überblick

  • Interner Versorgungsausgleich: Die Anwartschaft des Versorgungswerks wird geteilt, der Ehegatte erhält ein eigenes Anrecht im gleichen Versorgungswerk, sofern dieses dies zulässt.
  • Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Statt Übertragung von Anwartschaften zahlt der Arzt nach Rentenbeginn monatliche Ausgleichszahlungen an den Ex-Partner.
  • Kapitalabfindung: Einmalige Zahlung eines Ausgleichsbetrags statt laufender Rentenkürzung, bedarf der Zustimmung beider Parteien und des Gerichts.
  • Ehevertrag mit Gütertrennung: Wer vor der Ehe einen Ehevertrag mit Ausschluss des Versorgungsausgleichs schließt, vermeidet die Teilung von Versorgungswerk-Anwartschaften.

Wann ist eine Alternative sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist die sicherste Vorsorge vor der Ehe. Im laufenden Scheidungsverfahren bietet die Kapitalabfindung Planungssicherheit für den Arzt.

Ärzteversichert berät Mediziner zu den Auswirkungen von Scheidung auf Versorgungswerk und private Altersvorsorge.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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