Kammermitglieder sind grundsätzlich zur Zahlung von Beiträgen in das ärztliche Versorgungswerk verpflichtet. In bestimmten Situationen gibt es jedoch Gestaltungsmöglichkeiten rund um die Beitragshöhe und die Zugehörigkeit.
Alternativen im Überblick
- Befreiung und Wechsel in die gesetzliche Rentenversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. bei einer angestellten Tätigkeit außerhalb der Kammerpflicht, kann eine Befreiung vom Versorgungswerk beantragt werden.
- Reduzierter Beitrag (Mindestbeitrag): Viele Versorgungswerke erlauben vorübergehend einen reduzierten Beitragssatz, z. B. in Elternzeit oder bei geringem Einkommen.
- Höherversicherung statt privater Zusatzvorsorge: Anstelle separater privater Rentenversicherungen kann der Beitrag zum Versorgungswerk freiwillig erhöht werden.
- Private Altersvorsorge als Ergänzung: Rürup-Rente oder betriebliche Altersvorsorge ergänzen das Versorgungswerk und bieten steuerliche Vorteile.
Wann ist eine Alternative sinnvoll?
Die Befreiung vom Versorgungswerk ist nur in Ausnahmefällen vorteilhaft. Eine Ergänzung durch private Vorsorge ist für die meisten Ärzte die bessere Strategie.
Ärzteversichert unterstützt Mediziner bei der Optimierung ihrer Altersvorsorge rund um das Versorgungswerk.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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