Zieht ein Arzt in ein anderes Bundesland und wechselt damit das zuständige Versorgungswerk, stellt sich die Frage, was mit den bislang erworbenen Anwartschaften geschieht. Neben dem vollständigen Wechsel gibt es mehrere Alternativen.

Alternativen im Überblick

  • Anwartschaftsmitnahme (Übertragungsabkommen): Die meisten ärztlichen Versorgungswerke haben Übertragungsabkommen untereinander. Anwartschaften können in das neue Versorgungswerk übertragen werden.
  • Ruhende Mitgliedschaft im alten Versorgungswerk: Wer vorübergehend in ein anderes Bundesland wechselt, kann die Mitgliedschaft im bisherigen Versorgungswerk ruhen lassen.
  • Doppelte Mitgliedschaft: Bei zeitgleicher Tätigkeit in zwei Bundesländern kann eine gleichzeitige Mitgliedschaft in zwei Versorgungswerken entstehen.
  • Beibehaltung der alten Mitgliedschaft: In bestimmten Fällen, z. B. bei Vertragsärzten mit Sitz in einem anderen Bundesland, kann die bisherige Zugehörigkeit weitergeführt werden.

Wann ist eine Alternative sinnvoll?

Die Anwartschaftsmitnahme ist für die meisten Ärzte die einfachste Lösung. Bei befristetem Aufenthalt empfiehlt sich die ruhende Mitgliedschaft.

Ärzteversichert informiert Ärzte bei Bundeslandwechsel über alle Optionen und deren Auswirkungen auf die Altersvorsorge.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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