Die Vertrauensschadenversicherung schützt Arztpraxen und medizinische Einrichtungen vor finanziellen Schäden durch unehrliches Verhalten eigener Mitarbeiter, z. B. Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug. Neben dieser spezialisierten Police gibt es weitere Absicherungsoptionen.

Alternativen im Überblick

  • D&O-Versicherung (Directors & Officers): Schützt Geschäftsführer und leitende Ärzte vor persönlicher Haftung bei Managementfehlern, deckt aber keine vorsätzlichen Mitarbeiterstraftaten.
  • Kautionsversicherung: Sichert Vertragserfüllungsrisiken ab, nicht jedoch interne Schadensereignisse durch Mitarbeiterkriminalität.
  • Interne Kontrollsysteme und Compliance: Vier-Augen-Prinzip, regelmäßige Kassenprüfungen und klare Zugriffsrechte auf Konten reduzieren das Risiko erheblich, ersetzen aber keine Versicherung.
  • Erweiterter Haftpflichtschutz: Manche Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtpolicen schließen Vertrauensschadenkomponenten ein, sofern ausdrücklich vereinbart.

Wann ist eine Alternative sinnvoll?

Interne Kontrollmaßnahmen sind als Prävention unverzichtbar, ersetzen aber keine Versicherungslösung. Ab einer bestimmten Praxisgröße oder bei Kassenpersonal ist eine eigenständige Vertrauensschadenversicherung empfehlenswert.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zur optimalen Absicherung gegen Mitarbeiterkriminalität und Vermögensschäden.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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