Ärzte, die als Vertretungsarzt tätig sind, befinden sich in einer besonderen haftungsrechtlichen Situation. Der Versicherungsschutz muss explizit geregelt sein, da Lücken zwischen der eigenen Police und der des vertretenen Praxisinhabers entstehen können.

Alternativen im Überblick

  • Eigene Berufshaftpflicht mit Vertretungsklausel: Der Vertretungsarzt schließt eine eigene Police ab, die ausdrücklich die Tätigkeit in fremden Praxen einschließt.
  • Mitversicherung über den Praxisinhaber: Die Berufshaftpflicht des vertretenen Arztes kann den Vertreter einschließen, muss aber ausdrücklich vereinbart sein und im Vertretungsvertrag dokumentiert werden.
  • Anstellung statt freie Mitarbeit: Wer sich als angestellter Arzt vertreten lässt, ist in der Regel über die Betriebshaftpflicht der Praxis mitversichert.
  • Vertretungspool über Kassenärztliche Vereinigung: Einige KVen organisieren strukturierte Vertretungsregelungen, die auch versicherungsrechtliche Rahmenbedingungen festlegen.

Wann ist eine Alternative sinnvoll?

Eine eigene Berufshaftpflicht mit Vertretungsklausel ist die sicherste Lösung für regelmäßig tätige Vertretungsärzte. Bei gelegentlicher Vertretung kann die Mitversicherung über den Praxisinhaber ausreichen.

Ärzteversichert berät Vertretungsärzte zur optimalen Absicherung und klärt Deckungslücken in bestehenden Verträgen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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