Für die Abrechnung von Videosprechstunden über die Kassenärztliche Vereinigung müssen Ärzte KBV-zugelassene Anbieter nutzen. Innerhalb dieses Rahmens gibt es jedoch verschiedene technische Lösungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Alternativen im Überblick
- Spezialisierte Videosprechstunden-Plattformen: Anbieter wie TeleClinic, Jameda Video oder Clickdoc sind KBV-zertifiziert und bieten datenschutzkonforme Lösungen speziell für Arztpraxen.
- Praxissoftware-integrierte Videolösungen: Viele Praxisverwaltungssysteme (z. B. Medistar, CGM, Turbomed) bieten integrierte Videofunktionen, die direkt in den Praxisalltag eingebunden sind.
- Allgemeine Videokonferenztools (keine KBV-Abrechnung): Systeme wie Zoom oder Microsoft Teams sind für informelle Patientenkontakte nutzbar, erlauben aber keine GKV-Abrechnung von Videosprechstunden.
- Telefonsprechstunde als Ergänzung: Für Patienten ohne digitale Ausstattung bleibt das Telefonat eine barrierefreie Alternative zur Videokonsultation.
Wann ist eine Alternative sinnvoll?
Für die GKV-Abrechnung sind ausschließlich KBV-zertifizierte Lösungen geeignet. Die Integration in bestehende Praxissoftware spart Zeit und reduziert den Dokumentationsaufwand.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber auch zu Cyberrisiken und Haftungsfragen beim Einsatz digitaler Patientenkommunikation.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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