Die Vorsorgevollmacht regelt, wer im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit Entscheidungen trifft. Für Ärzte als Praxisinhaber ist sie besonders relevant, da neben persönlichen auch betriebliche Entscheidungen getroffen werden müssen.
Alternativen im Überblick
- Betreuungsverfügung: Kein sofort wirksames Dokument, sondern eine Empfehlung an das Betreuungsgericht, wen es als gesetzlichen Betreuer einsetzen soll.
- Patientenverfügung: Regelt ausschließlich medizinische Behandlungswünsche für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit, ersetzt keine allgemeine Vollmacht für Praxis und Finanzen.
- Notarielle Generalvollmacht: Umfassende Bevollmächtigung für alle Rechts- und Vermögensangelegenheiten, wird von Behörden und Banken besonders anerkannt.
- Gesetzliche Betreuung: Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer. Dies ist aufwendig, zeitintensiv und bietet dem Arzt keinen Einfluss auf die Personenwahl.
Wann ist eine Alternative sinnvoll?
Für Ärzte mit eigener Praxis ist die Vorsorgevollmacht die wirksamste Absicherung. Eine notarielle Ausfertigung erleichtert die Anerkennung durch Behörden und Banken erheblich.
Ärzteversichert weist bei der Beratung auf die Bedeutung einer vollständigen persönlichen und betrieblichen Absicherung hin, zu der auch rechtliche Vorsorgeinstrumente gehören.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →