Die Wahlleistungsvereinbarung ermöglicht Krankenhausärzten, Privatpatienten nach GOÄ abzurechnen. Für die Vergütung zusätzlicher ärztlicher Leistungen gibt es verschiedene Modelle, die je nach Setting und Tätigkeitsfeld in Frage kommen.
Alternativen im Überblick
- Individuelle GOÄ-Honorarvereinbarung: Außerhalb der Wahlleistungsvereinbarung können Ärzte mit Patienten höhere GOÄ-Steigerungsfaktoren schriftlich vereinbaren.
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Niedergelassene Ärzte können Leistungen, die nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten sind, als Selbstzahlerleistungen direkt mit dem Patienten abrechnen.
- PKV-Zusatzversicherung des Patienten: Patienten mit einer stationären Zusatzversicherung erhalten Chefarztbehandlung und Einzelzimmer, ohne dass eine gesonderte Wahlleistungsvereinbarung nötig ist.
- Belegarzttätigkeit: Als Belegarzt behandelt ein niedergelassener Arzt eigene Patienten im Krankenhaus und rechnet direkt nach GOÄ ab, ohne in die Wahlleistungsstruktur des Hauses eingebunden zu sein.
Wann ist eine Alternative sinnvoll?
IGeL-Leistungen eignen sich in der ambulanten Praxis, wenn GKV-Patienten bestimmte Zusatzleistungen wünschen. Die Belegarzttätigkeit verbindet ambulante und stationäre Versorgung.
Ärzteversichert berät Ärzte zu Haftungs- und Abrechnungsrisiken bei Wahlleistungen und GOÄ-Vereinbarungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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