Die ärztliche Weiterbildungsordnung ist eine verbindliche Regelung der Landesärztekammern und kann als solche nicht durch alternative Wege ersetzt werden, wenn eine Facharztbezeichnung in Deutschland angestrebt wird. Es gibt jedoch ergänzende Qualifikationswege, die Ärzten zusätzliche Optionen eröffnen.

Hintergrund

Zertifikate der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin oder anderer Fachgesellschaften können neben dem formalen Facharztweg erworben werden. Im europäischen Ausland erworbene Facharzttitel werden in der EU grundsätzlich anerkannt, müssen aber bei der deutschen Ärztekammer anerkannt werden. Zusatzqualifikationen wie Notfallmedizin, Akupunktur oder Palliativmedizin können ergänzend zur Weiterbildungsordnung absolviert werden.

Wann gilt das nicht?

Wer in Deutschland eine Facharztbezeichnung führen möchte, kommt an der ärztekammerlichen Weiterbildungsordnung nicht vorbei. Ausländische Abschlüsse bedürfen immer einer formalen Anerkennung.

Ärzteversichert unterstützt Mediziner beim Aufbau einer umfassenden Absicherung während und nach der Weiterbildungsphase.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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