Der direkte Wiedereinstieg in die frühere Stelle ist nach der Elternzeit eine Möglichkeit, aber keineswegs die einzige. Ärztinnen und Ärzte haben nach der Elternzeit verschiedene Wege, ihren Beruf wieder aufzunehmen.

Hintergrund

Eine schrittweise Rückkehr in Teilzeit, etwa als Teilzeitstelle im Krankenhaus oder in einer Gemeinschaftspraxis, ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Honorararzttätigkeiten bieten maximale Flexibilität ohne feste Bindung. Ein Wechsel in den ambulanten Bereich oder eine eigene Niederlassung kann ebenfalls eine attraktive Alternative sein. Für angestellte Ärzte besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber.

Wann gilt das nicht?

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor oder während der Elternzeit entfällt der Rückkehranspruch. Selbständige Ärzte gestalten den Wiedereinstieg vollständig eigenverantwortlich.

Ärzteversichert hilft Medizinerinnen und Medizinern, die Absicherung während der Elternzeit und beim Wiedereinstieg passend zu gestalten.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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