Die Wirtschaftlichkeitsprüfung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist nach § 106 SGB V gesetzlich vorgeschrieben und kann als solche nicht umgangen werden. Allerdings haben Ärzte verschiedene Möglichkeiten, proaktiv mit dem Prüfverfahren umzugehen.
Hintergrund
Eine frühzeitige Beratung durch die KV zur Richtgrößenberechnung kann helfen, Auffälligkeiten zu vermeiden. Über Strukturverträge oder integrierte Versorgungsverträge können bestimmte Leistungen aus der Regelprüfung herausgenommen werden. Praxisbesonderheiten, etwa ein überdurchschnittlich hoher Anteil schwerkranker Patienten, können als Begründung geltend gemacht werden, um Regresse abzuwenden.
Wann gilt das nicht?
Im rein privatärztlichen Bereich findet keine Wirtschaftlichkeitsprüfung nach SGB V statt. Wer ausschließlich Privatpatienten behandelt, unterliegt diesem Verfahren nicht.
Ärzteversichert unterstützt Mediziner dabei, Risiken im Praxisalltag durch geeignete Absicherungen zu minimieren.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GKV-Spitzenverband
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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