Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Für gesetzlich versicherte Patienten kann alternativ oder ergänzend nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) abgerechnet werden.

Hintergrund

Für Kassenpatienten sind Regelleistungen zwingend über den BEMA abzurechnen. Zusatzleistungen über den Kassenstandard hinaus können auf Basis eines Heil- und Kostenplans privat nach GOZ berechnet werden. Darüber hinaus sind schriftliche Honorarvereinbarungen für nicht im GOZ enthaltene Leistungen zulässig, sofern sie die gesetzlichen Formerfordernisse erfüllen. Eine vollständige Alternative zur GOZ für Privatpatienten existiert nicht.

Wann gilt das nicht?

Reinen Kassenpatienten ohne private Zusatzleistungen darf keine GOZ-Rechnung ausgestellt werden. Verstöße gegen das Abrechnungsrecht können berufsrechtliche Konsequenzen haben.

Ärzteversichert begleitet Zahnärzte auch bei der Absicherung von Abrechnungsrisiken und Haftpflichtfragen im Praxisalltag.

Quellen und weiterführende Informationen

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