Bei der Bewertung einer Zahnarztpraxis im Rahmen von Kauf, Verkauf oder Übergabe gibt es mehrere anerkannte Methoden, die je nach Situation unterschiedlich geeignet sind. Eine einheitlich vorgeschriebene Bewertungsmethode existiert nicht.

Hintergrund

Die modifizierte Ertragswertmethode nach der Bundesärztekammer ist weit verbreitet und ermittelt den Praxiswert auf Basis des nachhaltig erzielbaren Gewinns. Als Alternative dazu steht das Substanzwertverfahren, das den Wert der materiellen Vermögensgegenstände zugrunde legt. Einfachere Multiplikatormodelle, bei denen der Umsatz mit einem branchenüblichen Faktor multipliziert wird, eignen sich für eine erste Orientierung. Kassenärztliche Vereinigungen und Steuerberater bieten ebenfalls Bewertungsberatung an.

Wann gilt das nicht?

Im streitigen Erbschafts- oder Scheidungsfall kann ein gerichtlich bestellter Sachverständiger die Bewertung vornehmen, der an keine bestimmte Methode gebunden ist.

Ärzteversichert berät Zahnärzte bei der Praxisübergabe zu allen Absicherungsfragen, die im Zuge einer Praxisbewertung und -übergabe relevant werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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