Die Neugründung einer Zahnarztpraxis ist der klassische Weg in die Selbständigkeit, aber keineswegs die einzige Option für Zahnärzte, die selbständig oder ambulant tätig sein möchten. Mehrere Alternativen bieten ein verringertes unternehmerisches Risiko.

Hintergrund

Die Praxisübernahme einer bestehenden Zahnarztpraxis ermöglicht es, sofort einen etablierten Patientenstamm zu übernehmen. Die Anstellung als Zahnarzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bietet unternehmerische Teilhabe ohne die volle Gründungsverantwortung. Eine Jobsharing-Vereinbarung mit einem niedergelassenen Zahnarzt ermöglicht ebenfalls den kassenärztlichen Betrieb ohne eigene Zulassung.

Wann gilt das nicht?

Wer einen völlig neuen Praxisstandort aufbauen und die vollständige unternehmerische Kontrolle behalten möchte, kommt an der Neugründung nicht vorbei.

Ärzteversichert unterstützt Zahnärzte in der Gründungsphase mit individuell abgestimmten Versicherungslösungen für Praxis und Person.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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