Eine Zahnzusatzversicherung ist für GKV-versicherte Ärzte eine bewährte Möglichkeit, die Versorgungslücke bei Zahnersatz und aufwendigen Behandlungen zu schließen. Alternativen dazu sind möglich, aber oft mit Abstrichen verbunden.

Hintergrund

Wer regelmäßig am Bonusheft festhält, maximiert den GKV-Eigenanteil bei Zahnersatz ohne Zusatzversicherung. Eine private Krankenversicherung mit umfangreichem Zahnarztschutz macht eine separate Zahnzusatzversicherung überflüssig. Eigenrücklagen in Form eines Tagesgeldkontos können als informelle Selbstversicherung dienen, bieten aber keinen kalkulierbaren Schutz bei teuren Behandlungen. Für Ärzte in der PKV ist umfassender Zahnschutz häufig bereits im Grundtarif enthalten.

Wann gilt das nicht?

Privatversicherte Ärzte benötigen in der Regel keine gesonderte Zahnzusatzversicherung. Die Entscheidung hängt vom jeweiligen PKV-Tarif ab.

Ärzteversichert hilft Medizinern, den für sie passenden Krankenversicherungsschutz zu finden, einschließlich eines optimalen Zahnschutzes.

Quellen und weiterführende Informationen

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