Ärzte im Ruhestand müssen ihre Berufstätigkeit nicht vollständig aufgeben. Flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen es, weiterhin medizinisch tätig zu sein, ohne den vollen Praxisbetrieb aufrechterhalten zu müssen.
Hintergrund
Als Honorararzt kann man stundenweise in Kliniken oder Praxen aushelfen, ohne feste Anstellung. Gutachtertätigkeiten für Gerichte, Versicherungen oder den Medizinischen Dienst lassen sich gut mit dem Rentnerleben vereinbaren. Lehraufträge an medizinischen Fakultäten oder die Betreuung von PJ-Studierenden sind weitere zeitsouveräne Optionen. Auch eine reduzierte Teilzeitstelle mit wenigen Wochenstunden ist bei weiterhin bestehender Approbation möglich.
Wann gilt das nicht?
Mit dem Erlöschen der Kassenzulassung endet die vertragsärztliche Tätigkeit. Wer weiter tätig sein möchte, muss die Approbation aufrechterhalten und eine gültige Berufshaftpflichtversicherung vorweisen.
Ärzteversichert berät Mediziner im Übergang in den Ruhestand zu den passenden Absicherungen für jede Form der Weiterbeschäftigung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
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