Ärztliche Teilzeittätigkeit ist heute in vielen Bereichen des Gesundheitswesens möglich und wird zunehmend auch im stationären Bereich angeboten. Die Vielfalt der Modelle erlaubt eine flexible Anpassung an persönliche Lebenssituationen.
Hintergrund
Im Krankenhaus können Ärzte Teilzeitverträge mit 50 bis 75 Prozent der regulären Stunden vereinbaren. Im niedergelassenen Bereich bietet Jobsharing die Möglichkeit, eine Kassenzulassung mit einem Partner zu teilen. Honorararzttätigkeiten auf Stundenbasis geben maximale Flexibilität. Als Belegarzt können Operationen in Kliniken ohne feste Anstellung durchgeführt werden. Auch die Tätigkeit in einem MVZ in Teilzeit ist möglich.
Wann gilt das nicht?
In bestimmten Fachrichtungen mit Rufbereitschaftspflicht oder in kleinen Krankenhäusern ohne ausreichende Personaldecke sind Teilzeitmodelle nur eingeschränkt realisierbar.
Ärzteversichert begleitet Ärzte in jeder Karrierephase und sorgt für eine lückenlose Absicherung auch in Teilzeitphasen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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