Für Assistenzärzte in der Weiterbildung ist die Vollzeitstelle mit regelmäßigen Bereitschaftsdiensten die häufigste Form. Dennoch gibt es zunehmend flexible Modelle, die Weiterbildung und andere Lebensbereiche besser vereinbar machen.
Hintergrund
Viele Krankenhäuser bieten Assistenzärzten inzwischen Teilzeitverträge an, bei denen die Weiterbildungszeit entsprechend verlängert wird. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die wöchentliche Arbeitszeit auf maximal 48 Stunden im Durchschnitt, Bereitschaftsdienste eingeschlossen. Schichtdienstmodelle, Rotationsmodelle zwischen verschiedenen Abteilungen sowie gemeinsame Weiterbildungsstellen im Rahmen von Jobsharing sind möglich. Manche Kliniken bieten auch strukturierte Teilzeitweiterbildung an.
Wann gilt das nicht?
In kleinen Häusern oder in Fachrichtungen mit wenigen Weiterbildungsstellen kann Teilzeit kaum realisiert werden. Die Mindestdauer bestimmter Weiterbildungsabschnitte ist unabhängig vom Arbeitszeitmodell einzuhalten.
Ärzteversichert begleitet Assistenzärzte von Beginn an mit passenden Versicherungslösungen, insbesondere zur Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Weiterbildungsordnung
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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