Niedergelassene Ärzte genießen bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit eine im Vergleich zu angestellten Ärzten größere Freiheit. Die tatsächliche Flexibilität hängt jedoch vom Patientenaufkommen und den Versorgungspflichten ab.

Hintergrund

Über Jobsharing mit einem angestellten Arzt oder einem weiteren zugelassenen Vertragsarzt lässt sich der Versorgungsauftrag zeitlich aufteilen. Die Reduzierung des Versorgungsauftrags auf 50 oder 75 Prozent ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragbar. In einer Gemeinschaftspraxis oder BAG können Urlaubs- und Freizeiten besser koordiniert werden. Praxisöffnungszeiten können im Rahmen der Vorgaben der KV angepasst werden.

Wann gilt das nicht?

In Gebieten mit Versorgungspflicht oder bei drohendem Entzug der Zulassung wegen mangelnder Präsenz sind Arbeitszeitreduktionen nur eingeschränkt möglich.

Ärzteversichert unterstützt niedergelassene Ärzte bei der vollständigen Absicherung ihrer Praxis und ihrer Person.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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