Anästhesisten tragen eine eigenständige Aufklärungspflicht, die unabhängig von der Aufklärung durch den Operateur oder behandelnden Arzt besteht. Sie müssen Patienten über alle Aspekte der geplanten Narkose informieren, bevor eine wirksame Einwilligung erteilt werden kann.

Hintergrund

Die Aufklärung muss die Wahl des Narkoseverfahrens (Allgemeinanästhesie, Regionalanästhesie), spezifische Risiken wie Zahnschäden, Aspiration, postoperative Übelkeit sowie seltene, aber schwerwiegende Komplikationen wie Nervenschäden umfassen. Die Aufklärung muss rechtzeitig vor dem Eingriff erfolgen, damit der Patient ausreichend Bedenkzeit hat. Eine schriftliche Dokumentation mit Unterschrift ist Standard.

Wann gilt das nicht?

In Notfallsituationen, in denen ein sofortiger Eingriff lebensrettend ist und keine Zeit für eine vollständige Aufklärung bleibt, gilt mutmaßliche Einwilligung.

Ärzteversichert hilft Anästhesisten, mit einer adäquaten Berufshaftpflichtversicherung auch bei schwerwiegenden Komplikationsvorwürfen gut abgesichert zu sein.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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