Augenärzte haben bei operativen Eingriffen und refraktiven Korrekturen eine besonders intensive Aufklärungspflicht, da es sich häufig um elektive Eingriffe handelt, bei denen Patienten alternative Behandlungsoptionen abwägen können. Die vollständige Risikoaufklärung ist Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung.
Hintergrund
Bei Operationen am Grauen Star (Katarakt-OP) müssen Patienten über Komplikationen wie Netzhautablösung, Infektion oder Nachstar informiert werden. Bei LASIK und anderen refraktiven Eingriffen sind Unterkorrektur, Überkorrektur, Hornhautschwächung und die Möglichkeit eines nicht vollständig vorhersehbaren Ergebnisses zu erläutern. Für Lasertherapien bei Netzhauterkrankungen muss über den Erhalt des Sehvermögens als Therapieziel aufgeklärt werden.
Wann gilt das nicht?
Bei akuten Notfällen wie einer frischen Netzhautablösung, bei der sofortiges Handeln nötig ist, kann die Aufklärung auf das Notwendige reduziert werden.
Ärzteversichert berät Augenärzte zu einer spezialisierten Berufshaftpflicht, die die spezifischen Risiken der Augenheilkunde abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Patientenrechte
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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