Chirurgen unterliegen einer der umfassendsten Aufklärungspflichten im ärztlichen Bereich, da operative Eingriffe mit erheblichen und teils irreversiblen Risiken verbunden sind. Die Aufklärung muss vollständig und rechtzeitig vor dem Eingriff erfolgen.

Hintergrund

Patienten müssen über Art, Umfang und Risiken des geplanten Eingriffs informiert werden, einschließlich möglicher Komplikationen wie Blutungen, Infektionen, Nerven- oder Organverletzungen. Darüber hinaus sind konservative Behandlungsalternativen zu nennen, wenn diese medizinisch vertretbar sind. Für geplante elektive Eingriffe gilt, dass die Aufklärung so rechtzeitig erfolgen muss, dass der Patient ausreichend Bedenkzeit hat. Die Dokumentation der Aufklärung und der Patienteneinwilligung ist zwingend.

Wann gilt das nicht?

Bei Notfalloperationen, bei denen eine sofortige Handlung erforderlich ist, um Leben oder Gliedmaßen zu erhalten, kann die Aufklärung auf ein Mindestmaß reduziert werden. Mutmaßliche Einwilligung ist dann die Grundlage.

Ärzteversichert bietet Chirurgen eine auf die spezifischen Risiken ihres Fachgebiets zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung.

Quellen und weiterführende Informationen

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