Dermatologen haben bei diagnostischen und therapeutischen Eingriffen an der Haut eine umfassende Aufklärungspflicht, die bei kosmetischen Verfahren besonders streng ist, da diese in der Regel nicht medizinisch notwendig sind. Patienten müssen in die Lage versetzt werden, eine informierte Entscheidung zu treffen.

Hintergrund

Bei dermatochirurgischen Eingriffen wie Exzisionen, Biopsien oder Shave-Abscisionen sind Risiken wie Narbenbildung, Pigmentveränderungen und Wundinfektionen zu erläutern. Bei Laserbehandlungen (z. B. Laserepilation, Behandlung von Gefäßveränderungen) müssen Patienten über Verbrennungsrisiken, Hyperpigmentierungen und begrenzte Behandlungserfolge informiert werden. Für injizierbare Wirkstoffe wie Botulinumtoxin oder Filler sind spezifische Risiken wie Embolie oder asymmetrische Ergebnisse aufzuführen.

Wann gilt das nicht?

Bei akut behandlungsbedürftigen Hauterkrankungen (z. B. schwerem allergischem Schock) kann die Aufklärung auf das Notwendige begrenzt werden.

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Quellen und weiterführende Informationen

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