Gynäkologen haben ein besonders breites Spektrum an Aufklärungspflichten, das von der Verhütungsberatung über Schwangerschaftsbetreuung bis hin zu operativen Eingriffen reicht. Patientinnen müssen in jeder dieser Situationen vollständig informiert werden.
Hintergrund
Bei gynäkologischen Operationen wie Myomektomie, Hysterektomie oder Laparoskopien sind Risiken wie Blutungen, Infektionen und Verletzungen benachbarter Organe zu erläutern. Im Bereich der pränatalen Diagnostik müssen Patientinnen über Vor- und Nachteile einzelner Testverfahren sowie mögliche Konsequenzen aufgeklärt werden. Bei der Verhütungsberatung sind Wirkungsweise, Risiken und Kontraindikationen der einzelnen Verhütungsmethoden darzustellen.
Wann gilt das nicht?
In akuten geburtshilflichen Notfallsituationen kann die Aufklärung auf ein lebensrettendes Minimum reduziert werden. Mutmaßliche Einwilligung gilt dann als Grundlage für notfallmäßige Eingriffe.
Ärzteversichert berät Gynäkologen zu einer Berufshaftpflichtversicherung, die der Bandbreite gynäkologischer Tätigkeiten gerecht wird.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Patientenaufklärung
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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