HNO-Ärzte haben bei operativen Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich spezifische Aufklärungspflichten, da Risiken wie Stimmveränderungen, Geschmacksverlust oder Hörverschlechterung für Patienten besonders einschneidend sein können. Eine vollständige und verständliche Aufklärung ist unerlässlich.

Hintergrund

Bei Tonsillektomien sind die Patienten über das Nachblutungsrisiko sowie mögliche Schluckbeschwerden und Stimmveränderungen zu informieren. Vor Nasenscheidenwand-Korrekturen sind die Grenzen des erreichbaren Ergebnisses und mögliche Komplikationen zu erläutern. Bei Cochlea-Implantaten oder Hörgeräteversorgungen müssen die Erwartungen der Patienten mit den realistischen Ergebnissen abgeglichen werden. Bei Operationen am Stimmbandbereich ist besonders auf stimmliche Risiken hinzuweisen.

Wann gilt das nicht?

In Notfällen wie einem lebensbedrohlichen Fremdkörper in den Atemwegen oder einer schweren Kehlkopfentzündung kann die Aufklärung auf das Notwendige beschränkt werden.

Ärzteversichert hilft HNO-Ärzten, ihre Berufshaftpflicht optimal auf die spezifischen Risiken ihrer Fachrichtung abzustimmen.

Quellen und weiterführende Informationen

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