Internisten sind in einem breiten Spektrum diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen tätig und haben entsprechend vielfältige Aufklärungspflichten. Bei invasiven Diagnostikverfahren und der Einleitung dauerhafter Therapien sind die Anforderungen besonders hoch.
Hintergrund
Vor endoskopischen Untersuchungen wie Gastroskopie oder Koloskopie sind Patienten über Risiken wie Perforation, Blutung und Infektionen aufzuklären. Bei Biopsien und Punktionen ist das Blutungsrisiko sowie das Infektionsrisiko zu erläutern. Bei der Einleitung einer Langzeitmedikation, etwa mit Antikoagulanzien oder Immunsuppressiva, sind Wechselwirkungen und Nebenwirkungen verständlich zu kommunizieren. Diagnostische Unsicherheiten und die Grenzen der Aussagekraft von Befunden müssen ehrlich dargestellt werden.
Wann gilt das nicht?
Bei akuter internistischer Notfallsituation, etwa beim Herzinfarkt, kann die Aufklärung auf das zwingend Notwendige reduziert werden.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Patientenaufklärung
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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