Kardiologen führen häufig invasive Eingriffe mit erheblichen Risiken durch und unterliegen daher besonders strengen Aufklärungspflichten. Patienten müssen vor jeder interventionellen Maßnahme vollständig informiert sein.

Hintergrund

Vor Herzkatheter-Untersuchungen sind Patienten über Risiken wie Kontrastmittelallergie, Gefäßkomplikationen an der Zugangsstelle, Herzrhythmusstörungen und in seltenen Fällen Herzinfarkt oder Schlaganfall aufzuklären. Bei Stentimplantationen sind die Notwendigkeit einer dualen Thrombozytenhemmung und deren Blutungsrisiken zu erläutern. Vor Ablationsbehandlungen bei Vorhofflimmern sind Risiken wie Ösophagusläsionen und Stenosen aufzuführen. Konservative Alternativen sind stets darzustellen.

Wann gilt das nicht?

Bei akutem ST-Hebungsinfarkt, der sofortige Intervention erfordert, wird auf eine vollständige Risikoaufklärung vor Beginn verzichtet. Mutmaßliche Einwilligung greift in dieser Situation.

Ärzteversichert unterstützt Kardiologen mit einer Berufshaftpflichtversicherung, die dem interventionellen Risikoprofil der Kardiologie gerecht wird.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →