Kinderärzte haben bei der Aufklärung die Besonderheit, dass sie sich primär an die Erziehungsberechtigten wenden, während Kinder je nach Reifegrad und Alter zunehmend selbst in Entscheidungsprozesse einbezogen werden müssen. Dies erfordert ein feinfühliges Kommunikationskonzept.
Hintergrund
Bei Impfungen müssen Eltern über Wirkung, Nebenwirkungen und das Risiko der Nichtimpfung aufgeklärt werden. Bei Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) sind die Eltern über Befunde und mögliche Folgeschritte vollständig zu informieren. Ab dem 14. bis 16. Lebensjahr (je nach Eingriff und Reifegrad) sollte die Einwilligung des Kindes selbst eingeholt werden. Bei chronisch kranken Kindern gehört die kontinuierliche Schulung der Eltern zur Aufklärungspflicht.
Wann gilt das nicht?
Bei unmittelbarer Lebensgefahr und nicht erreichbaren Eltern kann der Arzt auf Basis mutmaßlicher Einwilligung handeln.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Patientenaufklärung
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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