Neurologen behandeln Erkrankungen, die das Bewusstsein, die Kognition und die Motorik betreffen, was besondere Anforderungen an die Aufklärung stellt. Die Einwilligungsfähigkeit des Patienten muss dabei sorgfältig geprüft werden.
Hintergrund
Vor Lumbalpunktionen sind Patienten über das Risiko von Kopfschmerzen, Blutungen und Infektionen aufzuklären. Bei der Einleitung einer Lysetherapie beim Schlaganfall ist das Zeitfenster eng, und die Aufklärung muss auf das Wesentliche fokussiert werden, einschließlich des Blutungsrisikos. Für Botulinum-Toxin-Injektionen bei Spastiken oder Kopfschmerzen sind die begrenzte Wirkdauer und mögliche Diffusion des Wirkstoffs zu erläutern. Bei der Einleitung von Immuntherapien bei Multipler Sklerose müssen Langzeitrisiken ausführlich besprochen werden.
Wann gilt das nicht?
Wenn ein Patient durch die neurologische Erkrankung (z. B. Verwirrtheit, Koma) nicht einwilligungsfähig ist, muss ein Betreuer oder gesetzlicher Vertreter einbezogen werden.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Patientenaufklärung
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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