Nuklearmediziner unterliegen besonderen Aufklärungspflichten, die über die allgemeinen ärztlichen Pflichten hinausgehen und sich aus dem Strahlenschutzrecht ergeben. Patienten müssen umfassend über die Anwendung radioaktiver Substanzen informiert werden.

Hintergrund

Vor nuklearmedizinischen Diagnostikverfahren wie PET oder Szintigraphie sind Patienten über die applizierte Strahlendosis und die daraus resultierenden Risiken zu informieren. Für therapeutische Anwendungen wie die Radiojodtherapie bei Schilddrüsenerkrankungen sind zusätzlich strahlenschutzrechtliche Verhaltensmaßregeln nach der Behandlung zu erläutern. Bei Frauen im gebärfähigen Alter ist eine Schwangerschaft vorher auszuschließen und dies zu dokumentieren. Der Zeitraum, in dem engen Kontakt zu Kindern oder schwangeren Frauen vermieden werden sollte, ist anzugeben.

Wann gilt das nicht?

Bei dringlichen onkologischen Situationen, in denen eine verzögerte Diagnostik den Krankheitsverlauf verschlechtert, kann die Aufklärung verkürzt werden.

Ärzteversichert berät Nuklearmediziner zu einer Berufshaftpflicht, die den besonderen Anforderungen der Strahlenmedizin gerecht wird.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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