Onkologen tragen eine besonders sensible Aufklärungspflicht, da sie Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen behandeln und die Kommunikation über Diagnose, Prognose und Therapieoptionen erhebliche Auswirkungen auf das Patientenwohl hat.

Hintergrund

Die Diagnoseaufklärung über eine Krebserkrankung muss vollständig, verständlich und einfühlsam erfolgen. Vor Chemotherapien sind Patienten über die schwerwiegenden Nebenwirkungen wie Immunsuppression, Neuropathien und Fertilitätseinschränkungen aufzuklären. Bei der Einleitung palliativer Therapien sind die realistischen Therapieziele (Lebensqualität, nicht Heilung) klar zu kommunizieren. Klinische Studien erfordern eine gesonderte und besonders ausführliche Aufklärung mit schriftlicher Einwilligung.

Wann gilt das nicht?

Bei nicht einwilligungsfähigen Patienten, etwa im fortgeschrittenen Stadium mit kognitiven Einschränkungen, sind Betreuer oder Bevollmächtigte in die Aufklärung einzubeziehen.

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Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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