Palliativmediziner stehen vor der besonderen Herausforderung, Patienten und deren Angehörige in einer emotional belastenden Situation umfassend und gleichzeitig einfühlsam aufzuklären. Die Aufklärung in der Palliativmedizin dient nicht der Vorbereitung auf einen Eingriff, sondern der informierten Entscheidungsfindung über den Umgang mit dem Lebensende.

Hintergrund

Patienten müssen über Therapieziele in der Palliativversorgung aufgeklärt werden: Linderung von Beschwerden, nicht Verlängerung des Sterbens. Beim Einsatz hochdosierter Schmerzmedikamente (z. B. Opioide) sind Patienten über mögliche sedative Effekte aufzuklären. Der Verzicht auf bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen muss klar kommuniziert werden, und Patientenverfügungen sind verbindlich zu berücksichtigen. Angehörige sind in die Aufklärung einzubeziehen, wenn der Patient dies wünscht.

Wann gilt das nicht?

Wenn ein Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist und keine Patientenverfügung vorliegt, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte in alle wesentlichen Entscheidungen einbezogen werden.

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Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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