Psychiater stehen vor besonderen Herausforderungen bei der Aufklärung, weil die Einwilligungsfähigkeit ihrer Patienten oft eingeschränkt sein kann und Themen wie Diagnose, Medikation und mögliche Zwangsmaßnahmen besondere Sorgfalt erfordern.
Hintergrund
Bei der Medikation mit Psychopharmaka sind Patienten über relevante Nebenwirkungen wie Gewichtszunahme, Sedierung oder extrapyramidale Störungen aufzuklären. Die Diagnoseaufklärung in der Psychiatrie erfordert besonderes Fingerspitzengefühl, da Diagnosen wie Schizophrenie oder bipolare Störung mit Stigmatisierung verbunden sein können. Bei Zwangseinweisungen nach den Landespsychiatriegesetzen ist über die Rechtsgrundlage und die Möglichkeit eines Widerspruchs zu informieren. Bei Elektrokonvulsionstherapie ist eine besonders ausführliche schriftliche Aufklärung erforderlich.
Wann gilt das nicht?
Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung kann die Behandlung auch ohne Einwilligung des Patienten eingeleitet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zwangsbehandlung erfüllt sind.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer – Patientenaufklärung
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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